Unsere AGB liegen auch als PDF-Dokument zum Download bereit.
I. Anwendungsbereich
Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, sind diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Grundlage jedes Vertrages
zwischen dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“ genannt) und dem
Auftragnehmer, sprich: einem Unternehmen der ARGE consolint (im Folgenden
„consolint“ genannt).
II. Vertragsparteien
1. Grundsätzlich kommen Verträge des Kunden jeweils mit den am Auftrag
beteiligten Einzelunternehmen der ARGE consolint zustande. Rechte
und Pflichten werden zwischen Kunde und Einzelunternehmen begründet.
2. Forderungen des Kunden an ein Einzelunternehmen der ARGE können
nicht mit Forderungen oder Gegenforderungen gegenüber anderen Mitgliedern
der ARGE consolint verrechnet werden.
3. Verträge kommen direkt zwischen Kunde und eingesetzten Dritten zustande,
sofern die ARGE consolint den Kunden zu Beginn des Vertragsverhältnisses
bzw. bei nachträglichem Einsatz während des Vertragsverhältnisses binnen
angemessener Frist ausdrücklich auf den Einsatz des Dritten hinweist
und der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen widerspricht.
III. Geschäftszweck von consolint
1. Geschäftszweck der Unternehmen der ARGE consolint ist die umfassende,
ganzheitliche Beratung des Kunden in Fragen des Leistungsbereiches
des jeweils beauftragten Einzelunternehmens.
2. Zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Leistung des beauftragten
Einzelunternehmens beraten die anderen Unternehmen der ARGE consolint
in regelmäßigen Abständen über die Aufträge der beteiligten Einzelunternehmen
und tragen ihre Sichtweise zur Lösung des Problems bei.
3. Der Kunde stimmt mit Vertragsabschluss der Beratung der ARGE-Mitglieder
im Plenum über seine spezifische Problemlösung zu.
4. Aufgabe von consolint ist, soweit nicht anderweitig vereinbart,
die Erarbeitung von Konzepten zur spezifischen Problemlösung, zur Beratung
bei der Umsetzung der Lösung und die Entwicklung von weiterführenden
Ideen.
IV. Abgrenzungen
1. Sofern nicht anderweitig vereinbart, führt consolint keine physischen
Arbeiten in oder an Gebäuden und Einrichtungen des Kunden aus, übernimmt
consolint keine Geschäfte in Handlungsvollmacht des Kunden (insbesondere
Vertragsabschlüsse) und führt keine Geschäfte im internen Betrieb
des Kunden aus.
2. Grundsätzlich beschränkt sich die Leistung von consolint auf eine
klassische Beratungs- bzw. Consulting-Leistung. Die Umsetzung der entwickelten
Ideen obliegt dem Kunden. Eine Hilfestellung seitens consolint bei
dieser ist jedoch im Rahmen einer erweiterten Beratungsleistung durchaus
machbar und wünschenswert.
V. Haftung
1. Die ARGE consolint haftet grundsätzlich nur für Schäden, die in
ihrem Einflussbereich, namentlich durch Fehlberatung, Fehlkommunikation,
und für physische Schäden innerhalb der Räumlichkeiten des Kunden,
die durch Mitarbeiter von consolint während der Beratungsleistung
beim Kunden entstanden sind.
2. consolint haftet nicht für Schäden, die auf Seiten des Kunden entstanden
sind, namentlich Schäden nach Abweichung von den consolint-Vorschlägen
oder durch Fahrlässigkeit oder unüberlegte Handlungen durch Mitarbeiter
des Kunden.
3. consolint haftet ausschließlich für eigene Fahrlässigkeit oder Verschulden.
4. Im Falle von Fahrlässigkeit ist die Haftung aufdie Summe des Beratungshonorars
beschränkt, im Verschuldensfalle auf die dreifache Summe der Honorarleistung.
Liegt Mutwilligkeit oder grobes Verschulden seitens consolint vor,
haften die jeweiligen Einzelunternehmen für Schäden aus ihrer Leistung
unbegrenzt.
5. Die Beweislast im Schadensfall liegt auf Seiten des Kunden.
VI. Rechtswirksamkeit und Änderungen der AGB
1. Einzelvertragliche Vereinbarungen, die einzelne Punkte dieser AGB
außer Kraft setzen oder einschränken, berühren nicht das Fortbestehen
der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Durch Änderungen oder Wegfall einzelner Bestimmungen dieser AGB
bleibt der Fortbestand der übrigen unberührt.
3. consolint ist jederzeit berechtigt, ohne vorherige Ankündigung diese
AGB zu verändern. Die jeweils aktuellen Geschäftsbedingungen sind beim
Vorstand der ARGE oder über die Website www.consolint.com/agb zu beziehen.
4. Diese Regelungen treten rückwirkend zum 01. Januar 2001 in Kraft.
VII. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Belange der ARGE ist das Amtsgericht St. Blasien,
D-79837 St. Blasien, für Belange der Einzelunternehmen oder betreffend
der Einzelunternehmen der jeweilige Gerichtsstand des Firmensitzes
dieser.
St. Blasien, 26. Juni 2001